VerzugsSchutz recherchiert passende Stellenangebote für gekündigte Arbeitnehmer – und verschiebt das Verhandlungsgleichgewicht im Kündigungsschutzprozess zu Ihren Gunsten.
Wenn Sie als Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen und der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, entsteht ein erhebliches finanzielles Risiko: Nach Ablauf der Kündigungsfrist schulden Sie bei Prozessverlust das volle Gehalt nach – für die gesamte Dauer des Verfahrens, oft 6 bis 12 Monate, teilweise deutlich länger – ohne dass der Arbeitnehmer gearbeitet hat.
Dieses Risiko beeinflusst maßgeblich Ihre Verhandlungsposition. Hohe Abfindungsforderungen werden regelmäßig mit dem Annahmeverzugsrisiko begründet. Doch das Gesetz gibt Ihnen ein wirksames Gegeninstrument an die Hand.
Nach § 615 S. 2 BGB und § 11 Nr. 2 KSchG muss sich der Arbeitnehmer anrechnen lassen, was er hätte verdienen können – wenn er es nicht böswillig unterlassen hat, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Das BAG hat diese Pflicht seit 2017 und 2020 deutlich verschärft.
VerzugsSchutz verbindet gezielte Stellenrecherche mit anwaltlicher Expertise – dokumentiert, gerichtsverwertbar und regelmäßig aktualisiert.
Wir erfassen die relevanten Eckdaten des gekündigten Arbeitnehmers: Qualifikation, bisherige Tätigkeit, Standort. Datensparsamkeit ist selbstverständlich – wir verarbeiten nur das Notwendige.
Wir recherchieren passende, zumutbare Stellenangebote – abgestimmt auf das individuelle Profil und die Kriterien der BAG-Rechtsprechung zur Zumutbarkeit.
Sie erhalten eine aufbereitete Jobliste mit anwaltlich erstelltem Übersendungsmuster – zur Zustellung an den Arbeitnehmer bzw. dessen Prozessbevollmächtigten. Laufzeit und Frequenz nach Absprache.
Im Rahmen einer Mandatierung übernehmen wir auf Wunsch auch den Versand und die Zustellung für Sie.
Handeln statt abwarten – mit einem strategischen Instrument, das in der Praxis wirkt.
Dokumentierte Stellenangebote schwächen den Annahmeverzugslohnanspruch des Arbeitnehmers – und damit die Grundlage überhöhter Abfindungsforderungen.
Der Arbeitnehmer muss erklären, warum er sich nicht auf die unterbreiteten Stellen beworben hat. Das verschiebt das Gleichgewicht in Vergleichsverhandlungen spürbar.
Jede Recherche, jedes Übersendungsschreiben – alles ist dokumentiert und jederzeit gerichtsverwertbar einführbar. Beweissicherung ab Tag eins.
Wir übernehmen Recherche und Aufbereitung. Sie erhalten fertige Unterlagen zur Weiterleitung – regelmäßig und ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.
Die Anforderungen an Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess steigen stetig. Das BAG hat seit 2017 in einer Reihe von Entscheidungen klargestellt: Die bloße Meldung bei der Arbeitsagentur genügt nicht. Arbeitnehmer müssen sich aktiv und ernsthaft um eine neue Beschäftigung bemühen – und zwar unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Unterlässt der Arbeitnehmer dies, wird ihm der hypothetische Verdienst angerechnet, den er bei zumutbaren Bewerbungen hätte erzielen können (§ 11 Nr. 2 KSchG). Im Ergebnis kann der Annahmeverzugslohnanspruch dadurch erheblich sinken – im Einzelfall bis auf Null.
„Einen Arbeitnehmer trifft nach einer ausgesprochenen Kündigung die Obliegenheit, sich umfassend um eine andere Erwerbsmöglichkeit zu bemühen. Hierzu genügt es nicht nur, sich arbeitslos zu melden und auf Arbeitsangebote der Agentur für Arbeit zu warten, vielmehr hat ein Arbeitnehmer rechtzeitig und sorgfältig Stellenangebote zu sichten und sich darauf zu bewerben."
LAG Niedersachsen, Urt. v. 11.12.2025 – 5 SLa 465/25, Rn. 39Im konkreten Fall hatte sich der Arbeitnehmer erst einen Monat nach Zugang der fristlosen Kündigung erstmals beworben. Das Gericht wertete dies als böswilliges Unterlassen und schätzte den hypothetischen Verlauf: Bei rechtzeitigen Bemühungen hätte er innerhalb weniger Wochen eine neue Stelle finden können – der Annahmeverzugslohn wurde entsprechend gekürzt.
Die Konsequenz für Arbeitgeber: Wer dem Arbeitnehmer ab Tag eins dokumentiert passende Stellenangebote unterbreitet, erhöht den Druck auf die Gegenseite erheblich. Der Arbeitnehmer muss dann erklären, warum er diese Angebote nicht wahrgenommen hat – und riskiert die Anrechnung des hypothetischen Verdienstes auf seinen Annahmeverzugslohnanspruch.
VerzugsSchutz liefert Ihnen genau dieses Instrument – systematisch, regelmäßig und gerichtsverwertbar dokumentiert.
Alle Pakete beinhalten die Übersendung passender Stellenanzeigen inkl. anwaltlich erstelltem Übersendungsmuster und lückenloser Dokumentation. Laufzeit und Frequenz nach Absprache.
Wir recherchieren auf einschlägigen Stellenportalen passende Angebote, die auf das individuelle Profil des gekündigten Arbeitnehmers abgestimmt sind. Dabei berücksichtigen wir die Kriterien der BAG-Rechtsprechung zur Zumutbarkeit. Die Ergebnisse erhalten Sie aufbereitet mit einem anwaltlich erstellten Übersendungsmuster.
Der Arbeitnehmer muss sich im Prozess dazu erklären, warum er die unterbreiteten Stellenangebote nicht wahrgenommen hat. Kann er dies nicht schlüssig begründen, reduziert sich sein Annahmeverzugslohnanspruch. Das schwächt seine Verhandlungsposition bei Abfindungsgesprächen erheblich und stärkt Ihre.
Datensparsamkeit hat oberste Priorität. Wir verarbeiten nur die Daten, die für die Erbringung der vereinbarten Leistung zwingend erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt unter anwaltlicher Verschwiegenheit DSGVO-konform und ausschließlich innerhalb der EU.
Grundsätzlich ja – insbesondere bei freigestellten Arbeitnehmern. Die Rechtslage ist hier im Detail differenziert, weshalb wir die Einsatzmöglichkeit im konkreten Fall mit Ihnen besprechen. Im Regelfall entfaltet der Service seine volle Wirkung nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Ja. VerzugsSchutz kann unabhängig davon gebucht werden, ob Sie bereits anderweitig anwaltlich beraten sind. Der Service ergänzt Ihre bestehende Prozessstrategie – sprechen Sie uns einfach an.
Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch klären, wie VerzugsSchutz in Ihrem konkreten Fall wirken kann.
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