Vor der Restrukturierung – Strategische Vorbereitung
Die arbeitsrechtlichen Weichen werden in der Vorbereitungsphase gestellt – nicht am Verhandlungstisch. Was hier versäumt wird, lässt sich später kaum noch nachholen: falsch gezogene Betriebsgrenzen, unterschätzte Beteiligungsrechte, unrealistische Zeitpläne.
In der Vorbereitung analysiere ich die Ausgangslage: Welche Betriebsratsstrukturen bestehen, welche tariflichen Bindungen gelten, welche Betriebsvereinbarungen wirken? Daraus entwickle ich das arbeitsrechtliche Konzept – mit einer realistischen Zeitschiene, nicht mit der optimistischen Version.
Meine Jahre als Geschäftsführungsmitglied eines Arbeitgeberverbandes, in denen ich Verhandlungen mit IG Metall, Einigungsstellen und Betriebsräten selbst geführt habe, helfen mir dabei, die Gegenseite einzuschätzen. Ich weiß, wo die Verhandlungsmasse liegt – und wo nicht.
Vorabcheck: Liegt eine Betriebsänderung vor?
Mit dem Restrukturierungs-Vorabcheck können Sie eine erste Einschätzung vornehmen, ob Ihre geplante Maßnahme arbeitsrechtliche Pflichten auslöst.
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Diese Vorprüfung ersetzt keine anwaltliche Beratung und dient ausschließlich der ersten Orientierung.
Restrukturierungs-Vorprüfung
Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihre geplante Maßnahme Informations-, Beratungs- oder Anzeigepflichten auslöst.
Diese Vorprüfung ersetzt keine anwaltliche Beratung und dient ausschließlich der ersten Orientierung.
Während der Restrukturierung – Verhandlung & Umsetzung
In der Umsetzungsphase greifen Kollektiv- und Individualarbeitsrecht ineinander: Verhandlungen mit dem Betriebsrat laufen parallel zu Einzelkündigungen, Aufhebungsverträgen und Freistellungen. Das muss synchronisiert werden – sonst entstehen Lücken, die die Gegenseite ausnutzt.
Ich begleite oder führe Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, bereite Einigungsstellenverfahren vor und stelle sicher, dass die Umsetzung der Einzelmaßnahmen formal sauber läuft: Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung, Sonderkündigungsschutz, Massenentlassungsanzeige.
Dabei halte ich die Geschäftsführung und die HR-Abteilung über den Fortgang, die Risiken und die nächsten Schritte auf dem Laufenden – direkt und ohne Beschönigung.
Die Beratung wird durch eigene digitale Werkzeuge unterstützt – etwa bei der Sozialauswahl, der Fristenplanung oder der Steuerung des Gesamtprozesses.
Nach der Restrukturierung – Integration & Stabilisierung
Nach dem Personalabbau müssen die neuen Strukturen arbeitsrechtlich abgesichert werden. Das betrifft die Harmonisierung von Arbeitsbedingungen nach Zusammenlegungen, die Neuverhandlung von Betriebsvereinbarungen für die veränderte Organisation und den Umgang mit den Nachwirkungen: laufende Kündigungsschutzprozesse, Annahmeverzug, offene Sozialplanleistungen.
Fachliche Vertiefung: Interessenausgleich, Sozialplan, Betriebsübergang und Mitbestimmung bei Restrukturierungen – ausführlich dargestellt.
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