Für Arbeitgeber: Trennung vom Management
Die Trennung von einem Geschäftsführer oder einer Führungskraft ist kein normaler Kündigungsfall. Abberufung aus der Organstellung und Beendigung des Anstellungsvertrags sind zwei getrennte Vorgänge – und die wirtschaftlichen Dimensionen sind in der Regel erheblich größer als bei einer regulären Kündigung.
Weil ich als Syndikusrechtsanwalt und als ehemaliges Geschäftsführungsmitglied eines Arbeitgeberverbandes selbst auf Arbeitgeberseite tätig bin und war, bringe ich in diese Mandate eine Perspektive mit, die rein externe Berater so nicht haben. Ich kenne die internen Abwägungen, die eine Geschäftsführer-Trennung begleiten – nicht nur die juristischen.
Meine Beratung umfasst die Vorbereitung und Durchführung der Abberufung, die Kündigung oder Aufhebung des Dienst- oder Anstellungsvertrags, die Verhandlung von Abfindungspaketen einschließlich Freistellung, Bonus, Dienstwagen und betrieblicher Altersversorgung, die Gestaltung oder Durchsetzung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote und den Umgang mit D&O-Versicherung und Haftungsfragen.
Fachliche Vertiefung: Trennung und Kündigung aus Arbeitgebersicht – einschließlich Annahmeverzug und VerzugsSchutz.
arbeitsrecht.ms →Für Geschäftsführer & Führungskräfte: Vertragsprüfung
Ihnen liegt ein neuer Dienstvertrag oder eine Vertragsänderung vor? Oder Sie wechseln zu einem neuen Unternehmen und wollen den Entwurf prüfen lassen?
Ich prüfe Ihren Vertrag mit dem Blick desjenigen, der täglich auf der anderen Seite dieser Verträge arbeitet. Das heißt: Ich erkenne nicht nur die juristischen Fallstricke, sondern auch die wirtschaftlichen Stellschrauben, die Arbeitgeber typischerweise zu ihren Gunsten gestalten – bei Vergütungsstruktur, Bonusregelungen, Wettbewerbsverboten und Versetzungsklauseln.
Wenn nötig, erarbeite ich mit Ihnen eine Verhandlungsstrategie, die zur Situation passt. Dabei helfen mir meine Marktkenntnisse: Ich sehe als Syndikus und als externer Anwalt regelmäßig viele Verträge und kann einschätzen, was marktüblich ist und wo Verhandlungsspielraum besteht.
Für Geschäftsführer & Führungskräfte: Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch – oder Sie möchten selbst ausscheiden, zu möglichst guten Bedingungen? In beiden Fällen geht es um eine Verhandlung, in der Erfahrung und Marktkenntnis den Unterschied machen.
Ich analysiere Ihre Verhandlungsposition offen und ehrlich – Stärken und Schwächen, ohne Beschönigung. Auf dieser Basis bewerte ich das Angebot finanziell und rechtlich, entwickle eine Verhandlungsstrategie und begleite die Verhandlung – im Hintergrund oder, wenn gewünscht, direkt gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
Am Ende steht eine klare Empfehlung: annehmen, nachverhandeln oder ablehnen.
Für Geschäftsführer & Führungskräfte: Verteidigung gegen Kündigung
Ihr Arbeitgeber hat gekündigt – oder eine Kündigung steht unmittelbar bevor? Als Führungskraft oder Geschäftsführer stehen Sie vor besonderen Herausforderungen: Die Verfahrensregeln unterscheiden sich teilweise von denen regulärer Arbeitnehmer, und die Auswirkungen auf Karriere und Reputation sind gravierender.
Ich gebe Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Position – nicht das, was Sie hören wollen, sondern das, was Sie für eine fundierte Entscheidung brauchen. Dazu gehört eine verständliche Erläuterung des Kündigungsschutzes und seiner Besonderheiten für Führungskräfte (§ 14 KSchG, Auflösungsantrag, Geschäftsführer ohne Kündigungsschutz), die Erarbeitung einer Zielmarke für die Verhandlung und, wenn nötig, die proaktive Ansprache der Gegenseite und die Vorbereitung gerichtlicher Termine.