Arbeitsrechtliche Dauerberatung
Viele arbeitsrechtliche Probleme entstehen nicht durch falsche Entscheidungen, sondern durch fehlende Rückfragen zum richtigen Zeitpunkt. In der Dauerberatung bin ich der Ansprechpartner, den die HR-Abteilung anruft, bevor eine Maßnahme umgesetzt wird.
Das funktioniert, weil ich beide Seiten kenne: Als Syndikusrechtsanwalt erlebe ich jeden Tag, welche Fragen in der Praxis tatsächlich auftauchen. Und als externer Fachanwalt bringe ich den Blick von außen mit, der intern manchmal fehlt.
Typische Anlässe sind Einstellungen, Versetzungen, Abmahnungen, Elternzeit- und Schwerbehindertenrecht, Arbeitszeitfragen, Vergütungsänderungen – alles, was im HR-Alltag eine schnelle und belastbare Einschätzung braucht.
Vertragsgestaltung
Arbeitsverträge veralten schneller als man denkt. Die Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle entwickelt sich ständig weiter, das Nachweisgesetz stellt neue Anforderungen, und Vergütungsmodelle werden komplexer. Ein Vertragsmuster, das vor drei Jahren noch passend war, kann heute Risiken enthalten.
Ich erstelle, überarbeite und prüfe Arbeitsverträge und Dienstverträge – vom Standardmuster bis zur individuellen Führungskräftevereinbarung. Dazu gehören nachvertragliche Wettbewerbsverbote, variable Vergütungsmodelle, Homeoffice-Regelungen und Unternehmensrichtlinien zu KI-Nutzung, Datenschutz oder Compliance.
Weil ich als Syndikusrechtsanwalt täglich mit Arbeitsverträgen arbeite, kenne ich die Stellen, an denen es in der Praxis hakt – nicht nur die, die in der Kommentarliteratur stehen.
Mitbestimmung & Betriebsratsarbeit
Mitbestimmung ist kein Thema, das man als Arbeitgeber vermeiden kann – aber eines, das man gestalten kann. Ich begleite Unternehmen bei der laufenden Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und bei konkreten Verhandlungen.
Meine Erfahrung als ehemaliges Geschäftsführungsmitglied eines industriellen Arbeitgeberverbandes bedeutet: Ich habe selbst Betriebsvereinbarungen verhandelt, Einigungsstellen begleitet und Tarifverhandlungen geführt. Das war keine Beratung von der Seitenlinie, sondern eigene Verhandlungsführung – und diese Erfahrung fließt in jedes Mandat ein.
Typische Mandate betreffen Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit, mobilem Arbeiten oder IT-Systemen, Einigungsstellenverfahren und Mitbestimmungsfragen bei Digitalisierung und KI-Einführung.
Schwellenwerte im Arbeitsrecht
Viele arbeitsrechtliche Pflichten hängen von der Unternehmensgröße ab. Mit dem Schwellenwerte-Rechner sehen Sie auf einen Blick, welche Regelungen für Ihr Unternehmen gelten:
Schwellenwerte-Rechner öffnen
Vertiefung: Wie Arbeitgeber Mitbestimmung aktiv gestalten können.
arbeitsrecht.ms →Fremdpersonaleinsatz
Werkvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, freie Mitarbeit – der Einsatz von Fremdpersonal ist für viele Unternehmen Alltag. Arbeitsrechtlich ist die Abgrenzung anspruchsvoll und die Folgen einer Fehleinordnung erheblich: Scheinselbstständigkeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung, rückwirkende Sozialversicherungsbeiträge.
Ich berate Arbeitgeber bei der Gestaltung und Prüfung von Fremdpersonalverträgen – und bei der Frage, ob die gelebte Praxis noch zum Vertragsmodell passt. Das ist regelmäßig der Punkt, an dem es in der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung kritisch wird.
Vertiefung: ANÜ, Werkvertrag, § 611a BGB – Fremdpersonaleinsatz im Detail.
arbeitsrecht.ms →Trennung & Kündigung
Jede Trennung braucht ein Konzept – und zwar bevor das Gespräch stattfindet. Ob verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung, ob Aufhebungsvertrag oder Freistellung: Ich begleite den gesamten Prozess von der Vorbereitung über die Betriebsratsanhörung bis zum Vergleich vor dem Arbeitsgericht.
Die Fehlerquellen sind in der Praxis immer dieselben: fehlerhafte Anhörung, übersehener Sonderkündigungsschutz, unzureichende Sozialauswahl, falsch eingeschätztes Prozessrisiko. Meine Beratung setzt genau dort an – pragmatisch und mit einer ehrlichen Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Bei streitigen Kündigungen wird der Annahmeverzug oft zum größten Kostentreiber. Mit VerzugsSchutz biete ich ein eigenständiges Instrument, um dieses Risiko gezielt zu begrenzen.
VerzugsSchutz: Annahmeverzug nach Kündigung begrenzen – mit gezielter Information über Stellengesuche.
Mehr erfahren →Gerichtliche Vertretung
Wenn es zum Verfahren kommt, vertrete ich Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten. Dabei ist mir wichtig: Eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten steht am Anfang, nicht das Versprechen, dass schon alles gut wird. Ich sage offen, wie die Chancen stehen – und wann ein Vergleich die klügere Lösung ist.