Was HR sofort wissen muss: Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ermöglicht jetzt die Teilnahme am Gütetermin per Video. Für Unternehmen mit bundesweiten Strukturen und Prozessbevollmächtigte mit weiten Wegen reduziert das Reisekosten und Zeitaufwand erheblich.
Was hat sich geändert?
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ermöglicht jetzt die Teilnahme am Gütetermin per Video. Das klingt nach einer kleinen Meldung, ist aber eine wesentliche Änderung.
Frankfurt gehört zu den größten Arbeitsgerichten Deutschlands – und hat Anträge auf Videoverhandlungen bisher konsequent zurückgewiesen. Wer dort verhandelte, reiste an.
Warum ist das relevant?
An vielen Arbeitsgerichten – gerade in NRW – sind Videoverhandlungen längst bewährter Alltag. Dass das Arbeitsgericht Frankfurt jetzt nachzieht, zeigt: Digitale Verhandlungsformate setzen sich flächendeckend durch.
Für Unternehmen mit bundesweiten Strukturen, für Prozessbevollmächtigte mit weiten Wegen und für alle, die den Zugang zum Recht nicht an Reisebudgets knüpfen wollen, ist das eine gute Nachricht.
Einordnung
Videoverhandlungen sind kein Allheilmittel – aber ein praxisbewährtes Werkzeug für eine moderne Arbeitsgerichtsbarkeit. Gerade im Gütetermin, der häufig der einzige Termin bleibt und oft mit einem Vergleich endet, spart die Videooption allen Beteiligten Zeit und Geld, ohne dass die Verhandlungsqualität darunter leidet.
